Protest für Veganismus im sexistischen Stil / Peta-Frauen in Shanghai. |
Es
finden sich immer neue Stars, Sternchen und Models, die bei
Peta-Kampagnen mitmachen. So zeigt ein Plakat mit dem Slogan "Keine
Bunnies unterm Weihnachtsbaum" vier nackte Frauen - von Peta als
"Playboy-Häschen" bezeichnet. Die Plakate verbreiten die Botschaft, zu
Weihnachten keine Tiere zu verschenken - und erregen Aufmerksamkeit
durch ihren Sexismus.
Das Kalkül der Provokation geht
auf: Peta ist mit seinen radikal vertretenen Ansichten in den Medien
viel präsenter als der verschnarchte Tierschutzbund.
Man provoziert nicht nur mit Pornostars, sonder man setzt dabei auch den Antisemitismus strategisch ein, in dem man mit Holocaust-Vergleichen die Öffentlichkeit bewußt schockiert und die Shoa-Überlebten verhöhnt. Aber die Juden wehren sich, sie klagen an und haben manchmal Erfolg.Verbot von Petas Holocaustvergleich: Masttiere sind keine KZ-Häftlinge
Der Europäische Gerichtshof bestätigt das Verbot der Peta
Kampagne. Der Holocaustvergleich verstößt gegen das Persönlichkeitsrecht heute
lebender Juden.
… Peta wollte mit sieben Plakaten gegen das
Leiden von Masttieren protestieren. Eines der Poster stellte ein Foto
aufeinandergetürmter Leichen von Häftlingen in Konzentrationslagern mit einer
Aufnahme geschlachteter Schweine gegenüber. Ein anderes Plakat zeigte unter der
Überschrift „Für Tiere sind alle Menschen Nazis“ Häftlinge in einer Reihe von
Hochbetten sowie zusammengeferchte Hühner in Lebebatterien.
Verletzte Menschenwürde
Gegen diese in den USA konzipierte Kampagne hatten der
damalige Präsident des Zentralrats der Juden, Paul Spiegel, und seine beiden
Stellvertreter geklagt. Die Kläger, die als Kinder selbst den Holocaust
überlebt hatten, sahen ihre Menschenwürde und die ihrer in Konzentrationslagern
verstorbenen Angehörigen verletzt. Ein Gericht in Berlin gab ihnen Recht und verbot
die Kampagne im April 2004. / …
Wie gelingt es die Menschen darüber aufzuklären,
sich der Hassgruppe PETA nicht anzuschließen. Man redet und redet schließt euch
der PETA nicht an, aber sie machen es trotzdem. Bei den Peta-Aktivisten ist der
Forur teutonicus ausgebrochen. Besinnt Euch | Stoppt PETA |
Doch das schlimme daran ist, dass der Oberste
Österreichische Gerichthof die Peta-Kampagne "Holocaust auf Ihren
Keller" in Schutz nahm.
"Gerlingen/Wien – Die kontrovers diskutierte „Holocaust auf Ihrem Teller“-Kampagne der von PETA-Deutschland e.V., ist rechtmäßig – dies urteilte nunmehr der Oberste Gerichtshof Österreichs in letzter Instanz und hob alle vorherigen Instanzen-Entscheidungen als rechtswidrig auf."
"Gerlingen/Wien – Die kontrovers diskutierte „Holocaust auf Ihrem Teller“-Kampagne der von PETA-Deutschland e.V., ist rechtmäßig – dies urteilte nunmehr der Oberste Gerichtshof Österreichs in letzter Instanz und hob alle vorherigen Instanzen-Entscheidungen als rechtswidrig auf."
Rechtliche
Situation in Deutschland ist eine andere - aber mit dem Begriff ; mit einer
Geldauflage von 10000 Euro eingestellt. Hat man doch den Eindruck, dass PETA
nicht ausrreichend bestraft wird.
Ist doch in Österreich
selbst die antisemitische Kampagne „Holocaust auf Ihrem Teller“ nach wie vor in
der Form einer Reklame-Info über den Prozess erlaubt. Und PETA macht mit
dem Urteil auch noch Werbung /
https://www.peta.de/petas-holocaust-auf-ihrem-teller-kampagne-rechtmaessig
Das von der Staatsanwaltschaft Stuttgart eingeleitete
Strafverfahren gegen den 2. Vorsitzenden von PETA Deutschland e.V. wegen des
Vorwurfs der Volksverhetzung wurde gegen Zahlung einer Geldauflage
von 10.000 € eingestellt.[1]
In mehreren Entscheidungen des Landgerichts Berlin und des Kammergerichts
aus den Jahren 2004 und 2005 wurde PETA die Verbreitung der Plakate
rechtskräftig untersagt. Die Gleichsetzung von Holocaustopfern mit Tieren vor
dem Hintergrund des Menschenbildes des Grundgesetzes erscheine willkürlich; die
Erniedrigung der abgebildeten Menschen werde im Interesse der von PETA für
richtig gehaltenen Ziele instrumentalisiert.
Mit Beschluss vom 20. Februar 2009 nahm das Bundesverfassungsgericht die gegen diese
Entscheidungen gerichtete Verfassungsbeschwerde von PETA nicht zur
Entscheidung an. Insbesondere sei die Bewertung des Kammergerichts nicht zu
beanstanden, dass „ein kategorialer Unterschied zwischen menschlichem,
würdebegabtem Leben und den Belangen des Tierschutzes“ bestehe und „die
Kampagne des Beschwerdeführers als eine Bagatellisierung und Banalisierung des
Schicksals der Holocaustopfer“ darstelle. Darin liege eine Beeinträchtigung des
allgemeinen Persönlichkeitsrechts,
dem hier ein „Vorrang vor der Meinungsfreiheit“
eingeräumt werde.[2]
Am 9. November 2012 entschied der Europäische Gerichtshof für
Menschenrechte, dass das Verbot der Kampagne mit der Europäischen
Menschenrechtskonvention vereinbar sei.[3] Der
Gerichtshof wies den Antrag von PETA auf Überweisung an seine Große Kammer ab;
damit wurde das Urteil rechtskräftig.[4]
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